AGB

 

 

 

 

 

GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN

Sehr geehrte Gäste,

Um Ihren Urlaubs- oder Geschäftsaufenthalt bei uns erholsam und erfolgreich zu gestalten und zu einem Erlebnis werden zu lassen, tragen auch klare Regelungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen, nachfolgend der Einfachheit halber „der Gast“ genannt, in Form dieser Gastaufnahmebedingungen treffen wollen. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln so ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

Buchungsvertrag

  • Der Buchungsvertrag kommt zustande, wenn der Gastgeber die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per Briefpost, E-Mail oder Telefax bestätigt.
  • Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
  • Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

Leistungen, Preise, Zahlung

  • Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen.
  • Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den, bei entsprechender Belegung vom Gastgeber allgemein berechneten Preis.
  • Die Zahlung des vereinbarten Preises sowie für die, mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen, ist spätestens am Vortag der Abreise fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar oder bereits per Vorab-Überweisung zu erfolgen. Kreditkarten können nicht akzeptiert werden.
  • Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung verlangt wird, ist diese am 14. Tag nach der Übermittlung der Bestätigung fällig, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gast und Gastgeber getroffen. Kann der Gastgeber bis zum 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keine Zahlung verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist geleistet, so ist der Gastgeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Allgemeine Rechte und Pflichten

  • Der Gast hat die ihm überlassene Unterkunft und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.
  • Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Unterkunft Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
  • Die Unterbringung von Haustieren ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen.
  • Wird die Unterkunft durch ein Haustier außerordentlich verschmutzt hinterlassen, behält der Gastgeber sich vor, den Mehraufwand der Sonderreinigung in Rechnung zu stellen.
  • Aus Rücksichtnahme gegenüber den nächsten Gästen, bittet der Gastgeber Hunde nicht in die Betten und auf die Couch zu lassen.
  • In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Gastgeber eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
  • Der Gastgeber hat, sobald Gefahr in Verzug ist, ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Gastgeber wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

Rücktritt vom Vertrag, Stornierung

  • Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gastgebers auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Gastgeber die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde.
  • Bei Nichtinanspruchnahme des verbindlich gebuchten Ferienwohnung behält sich der Gastgeber vor, 80% des Gesamtpreises in Rechnung zu stellen.
  • Stornierungen müssen immer schriftlich gegenüber dem Gastgeber erfolgen.

 

 

Haftung

  • Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Gastgeber nicht. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
  • Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben.

An- und Abreise

  • Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab mit dem Gastgeber vereinbart. Eine Anreise vor 14.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab mit dem Gastgeber vereinbart wurde.
  • Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung, sofern nicht anders vereinbart, bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.